Mit dieser Schlüsseltabelle werden die Gründe für Auskunfts- oder Übermittlungssperren beschrieben. Siehe Blatt 1801 und Anlage 1 Schlüsseltabelle Auskunfts- und Übermittlungssperren des DSMeld. 2018-05-01 DSMeld_Auskunftssperre_(DSMeld-Blatt_1801) Auskunftssperre 5 urn:de:dsmeld:schluesseltabelle:auskunftssperre urn:de:dsmeld:schluesseltabelle:auskunftssperre_5 KoSIT Koordinierungsstelle für IT-Standards key name CodeKey 1 Auskunftssperre nach § 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG (Adoptionspflegeverhältnis gem. § 1758 Abs. 2 BGB) 2 Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften) 3 Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen durch die Meldebehörde (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen) 5 Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen) 6 Auskunftssperre nach § 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG (Speicherung erfolgt nur in dem Melderegister der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Annahme als Kind verarbeitet wurde - § 63 Personenstandsgesetz) 7 Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.) 10 Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) 11 Auskunftssperre, die nach § 51 Abs. 1 BMG i.V.m. § 51 Abs. 3 BMG auf Veranlas-sung einer Sicherheitsbehörde eingetragen ist (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwür-dige Interessen) 12 Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG (Eintragungen nach dem Transsexuellengesetz - § 63 Abs. 2 Personenstandsgesetz). 13 Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)