Mit dieser Schlüsseltabelle werden die Gründe für Auskunfts- oder Übermittlungssperren beschrieben. Siehe Blatt 1801 und Anlage 1 Schlüsseltabelle Auskunfts- und Übermittlungssperren des DSMeld.
2018-05-01
DSMeld_Auskunftssperre_(DSMeld-Blatt_1801)
Auskunftssperre
5
urn:de:dsmeld:schluesseltabelle:auskunftssperre
urn:de:dsmeld:schluesseltabelle:auskunftssperre_5
KoSIT
Koordinierungsstelle für IT-Standards
key
name
CodeKey
1
Auskunftssperre nach § 51 Abs. 5 Nr. 2 BMG (Adoptionspflegeverhältnis gem. § 1758 Abs. 2 BGB)
2
Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
3
Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen durch die Meldebehörde (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen)
5
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
6
Auskunftssperre nach § 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG (Speicherung erfolgt nur in dem Melderegister der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Annahme als Kind verarbeitet wurde - § 63 Personenstandsgesetz)
7
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
10
Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG
(Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)
11
Auskunftssperre, die nach § 51 Abs. 1 BMG i.V.m. § 51 Abs. 3 BMG auf Veranlas-sung einer Sicherheitsbehörde eingetragen ist
(bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwür-dige Interessen)
12
Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 Nr. 1 BMG (Eintragungen nach dem Transsexuellengesetz - § 63 Abs. 2 Personenstandsgesetz).
13
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)